Die Europarente - das Pan-European-Personal-Pension-Produkt PEPP - soll vor allem zur Bekämpfung der Altersarmut in der Europäischen Union dienen. PEPP dient als Ergänzung zu bestehenden staatlichen Renten und richtet sich an alle Personen, die in der EU ansässig sind - sowohl an selbständige oder angestellte als auch an studierende, auszubildende oder arbeitssuchende. Besonders interessant ist die PEPP Europarente für Bürger, die innerhalb der EU in ein anderes Land umziehen.Mit der Europarente können Europäer, die grenzüberschreitend arbeiten oder innerhalb der Europäischen Union umziehen, Ihre private Altersvorsorge auch bei einem Wohnortwechsel innerhalb der EU weiterhin betreiben - sprich Ihre Europarente einfach mitnehmen! Ein Wechsel oder Kündigung der privaten Altersvorsorge wäre somit nicht mehr notwendig.
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Das Paneuropäische Altersvorsorgeprodukt (PEPP) macht eine EU-weite Altersvorsorge ab 2022 möglich.
Jeder kann von der Europarente profitieren und fürs Alter sparen: Berufstätige, Teilzeit-, Vollzeit-Selbständige oder Arbeitslose können mit einem PEPP Altersvorsorge betreiben. Sie kann in ganz Europa angeboten werden und fördert damit auch den Wettbewerb unter den Anbietern.
Pepp ist kosteneffizient und auf die Bedürfnisse der Sparer und Verbraucher zugeschnitten. Die Europarente ist ein modernes Altersvorsorgeprodukt, das online vertrieben und abgeschlossen werden kann und macht es daher gerade für junge Europäer besonders attraktiv.
Besonders für International mobile Menschen bietet das PEPP als sog. europäische Grundrente eine flexible Alternative zu einer klassischen Altersvorsorge.
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Die Europarente wird den Verbrauchern und Sparern eine große Auswahl und wettbewerbsfähige Produkte mit einem starken Verbraucherschutz für die Altersvorsorge bieten.
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Die Basis Europarente ist eine einfache, sichere und günstige Standardoption, für die bei allen Anbietern die gleichen Bedingungen gelten.
Die Standardoption für Kunden soll das sogenannte Basis-PEPP sein. Für dieses Produkt gilt ein strikter Kostendeckel. Die Verwaltungskosten sind begrenzt auf 1 %
des angesammelten Kapitals pro Jahr. Dies umfasst sämtliche Kosten für Management, Verwaltung und Vertrieb. Zudem muss das Basis-Produkt eine Mindestgarantie für die eingezahlten Beiträge bieten.
Alle Anbieter müssen eine Basis Pepp Europarente anbieten!
Andere Typen können auf freiwilliger Basis angeboten werden, insgesamt soll es sechs Typen/Anlagemöglichkeiten geben.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat den Auftrag, die Umsetzung und Überwachung für die Europarente PEPP zu gewährleisten. Hierzu hat die EIOPA einen Expertenbeirat eingerichtet. Das Gremium besteht aus Experten der Versicherungswirtschaft, Verbraucherschutz, Vermögensverwaltern und aus der Wissenschaft.
Deutsche Vertreter/Mitglieder des Expertenbeirats sind aktuell:
Axel Kleinlein, Deutschland, Bund der Versicherten
Til Klein, Deutschland, Vantik
Tobias Rieck, Deutschland, Allianz
PEPPs anbieten können Investmentfirmen - Einrichtungen mit betrieblicher Altersvorsorge - Pensionskassen - Fintechs - Vermögensverwaltungen - Versicherungen - Banken. Allerdings müssen die Kriterien der PEPP Verordnung eingehalten werden. Dazu gehören z. B. hohe Transparenz, eine Preisobergrenze, Möglichkeit für den Online-Abschluss, flexible Auszahlungen und das Wechselrecht in andere Verträge.
Der Online Vertrieb ist explizit erlaubt. Die Pepp Verordnung erlaubt eine voll- oder halbautomatische Beratung.
Die Europäische Kommission hält die Mitgliedsstaaten dazu an, die Europarente PEPP steuerlich zu begünstigen. Die Produkte sollen unter anderem ähnliche Vorteile haben wie vergleichbare private Altersvorsorgeprodukte - z. B. die Riester-Rente, welche durch den deutschen Staat gefördert wird und steuerlich absetzbar ist.
Steuerliche Anreize werden als das wirksamste Mittel zur Förderung eines europaweiten Altersvorsorgeproduktes angesehen. Steuerliche Themen fallen allerdings grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der einzelnen Mitgliedsstaaten. Inwieweit die Länder dieser Empfehlung nachkommen und wie sie eine steuerliche Förderung umsetzten, bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen.
Ob und in welcher Form die Europarente in Deutschland steuerlich gefördert wird, wird sich in der Zukunft zeigen.
Die Europäische Kommission erwartet, dass der Markt für private Altersvorsorge mit einem verwalteten Vermögen von heute 1,4 Billionen Euro bis 2030 auf 2,1 Billionen Euro mit PEPP wächst.
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